Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb und Sommerferien

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Liebe Eltern,

wie Sie wissen, gibt es nun neue Regelungen für den Schul- und Kitabetrieb. Das Amt Biesenthal-Barnim hat mit dem Landkreis verabredet, dass nun auch die Kinder ohne Notbetreuungsanspruch an den Tagen, an denen sie zur Schule gehen, in den Hort gehen dürfen, allerdings unter folgenden Maßgaben:

  • die Gruppengröße von 15 Kindern darf nicht überschritten werden.
  • Es ist eine Anmeldung notwendig
  • Aufnahme-Vorrang haben die Notbetreuungskinder, d.h. dass wir zusätzliche Kinder nur aufnehmen können, wenn die Plätze nicht schon durch die Notbetreuung belegt sind.
  • Kinder ohne Notbetreuungs-Bewilligung haben Anspruch auf 4 Stunden Betreuung am Tag. Demnach muss der Zeitpunkt beachten werden, wann Ihr Kind von der Schule in den Hort kommt.

 

Die Kinder der 3. Klassen können an den Tagen betreut werden, an denen sie in der Schule Unterricht haben, d.h. nicht an den Schwimmlager-Tagen. Ein Transport der 3. Klässler zum Schwimmlager kann von uns zwar nicht gewährleistet werden. Wir schicken aber gerne die Kinder, die an diesen Tagen in der Notbetreuung sind, zum Bus. Dafür benötigen wir lediglich eine Vollmacht.

 

Ich bitte alle Eltern, die eine Betreuung benötigen, auch die, die schon einen bewilligten Notbetreuungsantrag haben, mir ihren Bedarf schnellstmöglich mitzuteilen. Ob wir eine Betreuung gemäß Ihren Wünschen gewährleisten können, hängt maßgeblich davon ab, ob die zulässige Gruppengröße eingehalten werden kann. Wir können spätestens am Dienstag, den 2.6. mit der Betreuung starten, wir bemühen uns aber um früheren Beginn.

Zur Anmeldung benötige ich folgende Angaben:

  • An welchen Tagen kommt Ihr Kind?
  • Zu welcher Uhrzeit kommt es und geht es/ wird es abgeholt?

 

Da wir auf Ganztagsbetrieb umstellen müssen, können wir aus personellen Gründen nur derzeit nur gemischte Gruppen betreuen. Zusammen betreut werden:

Flex 2 / Flex 3 / teilweise Flex 1

4a / 4b / teilweise Flex 1

Flex 5 / 3a

3b / Flex 4

Ein Mundschutz ist nicht verpflichtend.

 

Sommerferien

  • Nach derzeitigem Stand können erstmal nur die Notbetreuungskinder betreut werden. Für Sie als Eltern fallen dabei keine Beiträge an, auch nicht die übliche Ferien-Zuzahlung.
  • Jedoch wissen wir nicht, wie sich die Bestimmungen in den nächsten Wochen ändern werden. Es könnte sein, dass die Eindämmungsmaßnahmen weiter gelockert werden und der Regelbetrieb wieder aufgenommen wird. Für diesen Fall wäre eine normale Ferienhortbetreuung wieder möglich.
  • Sie können sich also vorsorglich auch ohne Notbetreuungsbewilligung anmelden. Den Anmelde-Vordruck habe ich entsprechend überarbeitet, so dass Sie mir das kenntlich machen können.
  • Bitte beachten Sie, dass in diesem Fall wieder die normalen Beiträge zu zahlen sind.

Den Anmeldezettel finden Sie hier. Wie immer können Sie mir die nötigen Infos auch per Mail zusenden!

 

Mit freundlichen Grüßen

S. Wegener

 

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